Informationen zu unserer privatärztlichen Verrechnungsstelle "aev":

Im normalen Praxisalltag nehmen die Bereiche Verwaltung, Praxisorganisation, Forderungsmanagement und Rechnungserstellung bis zu einem Drittel der Arbeitszeit ein. Mit der "aev" haben wir einen zuverlässigen Partner gefunden, der uns in zeitaufwendigen und kostenintensiven Arbeitsschritten entlastet. Das dient alles letztendlich einem übergeordneten Ziel: Ihrer Gesundheit.

Zufriedene Patienten sind der "aev" genauso wichtig wie zufriedene Ärzte. Ob Ratenzahlungen, Zahlungszielverlängerungen bei Erstattungsverzögerungen durch Ihre Krankenkasse oder die Vermittlung bei Beanstandungen zwischen Ihnen und uns Ärzten - die "aev" wird Ihnen auch hierbei weiterhelfen.

 

Warum arbeiten wir mit der "aev" zusammen?

 

Die "aev" übernimmt für uns die Abrechnung der Privatliquidationen. Mit der Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die aev gewinnen wir Zeit und können uns intensiver der Patientenbehandlung und damit um Sie kümmern.
Die aev ist seit mehr als 90 Jahren als Abrechnunsgesellschaft tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Fachwissen in diesem Aufgabenbereich. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihre Rechnung von der "aev" erhalten - selbstverständlich nach unseren Richtlinien. Die "aev" unterliegt den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Schweigepflicht genauso wie wir.

 

Entstehen durch die Auslagerung der Abrechnung zusätzliche Kosten?

 

Durch die Auslagerung der Abrechnung Ihrer Pirvatliquidationen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Darüber hinaus bietet Ihnen die "aev" die Möglichkeit zur Teilzahlung oder Zahlungsaufschübe an, die Sie in Ihrer finanziellen Planung unterstützen.

Kann ich über die "aev" meine Rechnung in Raten zahlen?

Nach Rücksprache mit uns gibt es die Möglichkeit eine Teilzahlungsvereinbarung zur Begleichung Ihrer Rechnung abzuschließen. Diese sind in der Regel bis zu einer Laufzeit von 6 Monaten kostenfrei. Ab einer Laufzeit über 6 Monate bietet Ihnen die "aev" attraktive Tilgunsangebote an.

 

Was kann ich tun, wenn keine vollständige Erstattung von meiner Versicherung getätigt wurde?

 

Zur Kontrolle und Überprüfung übersenden Sie der "aev" bitte die Erstattungsmitteilung. Die "aev" bearbeitet das Schreiben Ihrer Versicherung. Die Korrespondenz mit der Versicherung erhalten Sie in Form einer Abschrift. Dadurch schafft die "aev"  effizient einen Überblick bezüglich des Bearbeitungsvorgangs und sorgt für einen besseren Informationsstand.

 

Warum muss ich eine Einverständniserklärung ausfüllen?

 

Damit wir die Daten zur Bearbeitung an die "aev" weitergeben dürfen,  müssen wir aufgrund der rechtlichen Bestimmungen vor der Datenübermittlung Ihr Einverständnis einholen. Dies geschieht in der Regel durch ein von der "aev" angefertigtes Formular, das der Arzt Ihnen bei der Aufnahme Ihrer Patientendaten aushändigt. Es ist unser Selbstverständnis Ihre persönlichen Daten absolut vertrauenswürdig und unter den geltenden gesetzlichen Richtlinien zu behandeln.